24 Stunden Pflege Kosten

Auf der Suche nach einer 24-Stunden-Pflege für Sie oder eine:n Angehörige:n steht auch immer die Frage im Raum, welche Kosten auf einen zukommen. Wir von ELSNER Pflege, die als 24-Stunden-Pflege-Agentur an Ihrer Seite stehen, möchten Ihnen gerne einen Überblick geben. An dieser Stelle finden Sie unseren Pflegekostenkalkulator, mit dem Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag ermitteln können.

Kalkulator

Honorar* / 28 Tage:
( € 41,00 x 28 Tage )
€ 1148,00
Sozialversicherung:
( € 157,00 pro Betreuungskraft )
+ € 314,00
Service & Garantiepauschale:
+ € 188,00
€ 2020,00
Fahrtkosten:
( Anreise / Abreise )
+ € 180,00
Pflegegeld:
( Abhängig von Pflegestufe )
- € 1327,90
24-Stunden-Förderung:
( € 400,00 pro Betreuungskraft )
- € 800,00
Gesamtkosten:
€ 2020,00

* Der Tagessatz kann sich nach Ermittlung des tatsächlichen Betreuungsaufwandes ändern

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    24-Stunden-Betreuungskosten: Welche Faktoren beeinflussen sie?

    Unser Kostenrechner gibt Ihnen bereits einen Überblick über die individuellen Faktoren, welche die Kosten beeinflussen.

    • Betreuungsaufwand*
    • Wohnort
    • Grad der Pflegestufe (davon abhängig das Pflegegeld und 24-Stunden-Förderung)

    * Unser Kostenrechner dient für einen ersten Überblick. Weil jeder Mensch individuell ist, kann sich das Honorar abhängig von der tatsächlichen Betreuungsnotwendigkeit ändern.
    Fordern Sie gerne ein Angebot an oder kontaktieren Sie uns bei Fragen.

    Welche Zuschüsse und Förderungen gibt es für die 24-Stunden-Betreuung in Österreich?

    Neben dem Pflegegeld können Sie eine zusätzliche 24-Stunden-Förderung erhalten, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind:
    1) mindestens Pflegestufe 3 und
    2) eine Nettopension ohne Pflegegeld von nicht mehr als € 2.500,–.

    Um Ihren Anspruch auf Förderung zu prüfen und zu stellen, sollten Sie sich unbedingt an die für Sie zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservices wenden.

    24-Stunden-Pflegekosten: Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an

    Wir von ELSNER Pflege, Ihr Spezialist für die 24-Stunden-Betreuung, stehen für „In 4 Schritten zur Betreuungskraft – auch kurzfristig möglich“. Sollten Sie Fragen zu unserem 24-Stunden-Pflegekostenrechner haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf oder fordern Sie Ihr persönliches und unverbindliches Angebot an.

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    Häufig gestellte Fragen zu Kosten und Finanzierung einer 24 Stunden-Betreuung

    Für die Auswahl und Organisation der Betreuungskräfte erheben wir eine einmalige Vermittlungspauschale von Euro 490,-. Im Falle einer Kurzzeitbetreuung (bis maximal 4 Wochen) beläuft sich die Pauschale auf Euro 290,-. angerechnet wird.
    Es gibt eine monatliche Servicepauschale. Sie deckt verschiedene Dienstleistungen (Organisation etwaiger neuer Betreuungskräfte, Organisation an- und Abreise, ständige Erreichbarkeit des Regionalpartners, etc. ab und ermöglicht es uns, einen umfassenden Service für die 24-Stunden-Betreuung anzubieten.
    Ihre Sicherheit und Zufriedenheit sind unsere Priorität. Ihr Regional Partner steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sie können aber auch die Zentrale unter 0676 / 38 12 971 kontaktieren, um rasche Hilfe und Unterstützung zu erhalten.
    Sie bezahlen das Honorar direkt in bar an die Betreuungskraft aus, welche Ihnen den Erhalt mittels einer eigenen Rechnung bestätigt. So wissen Sie dass das Honorar auch direkt bei der Betreuungskraft ankommt!
    Ja, ab Pflegestufe 1 sind die damit verbundenen Aufwendungen im Rahmen des Jahresausgleiches als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dies schließt diverse Kosten ein, darunter das Honorar der Betreuungskraft, die Transportkosten aber auch Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlungsorganisation. Diese Möglichkeit der steuerlichen Entlastung dient dazu, Familien, die sich für eine 24 Stunden-Betreuung zu Hause entscheiden, finanziell zu unterstützen. So können Sie die finanzielle Belastung reduzieren. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater, um die genauen steuerlichen Vorteile zu verstehen und bestmöglich zu nutzen.
    Hier gibt es klare Richtlinien. Ab Pflegestufe 3 und mit zwei Betreuungskräften besteht die Möglichkeit, eine Förderung beim Sozialministerium zu beantragen. Ihr regionaler Ansprechpartner wird Ihnen dabei behilflich sein und den Antrag für Sie vorbereiten. Alles, was Sie tun müssen, ist das Formular zu unterschreiben. Diese einfache Vorgehensweise ermöglicht es Ihnen, ohne Aufwand den Antrag für die Förderung der 24 Stunden-Betreuung zu erhalten und somit finanzielle Unterstützung zu erhalten.
    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    1. Die Betreuungskräfte müssen mit Nebenwohnsitz bei der zu betreuenden Person angemeldet sein.
    2. Die Einkommensgrenze der zu betreuenden Person darf € 2.500,- netto nicht überschreiten.
    3. Sonstige Einnahmen wie z. B. Mieteinnahmen werden zur Pension dazugerechnet. Das Pflegegeld jedoch nicht. Wenn das Einkommen über € 2500,- liegt, wird die Förderung um den € 2.500,-- übersteigenden Betrag reduziert. Ab € 3.000,- gibt es keine Förderung mehr.
    Der Antrag muss spätestens 28 Tagen nach Beginn der Betreuung eingereicht werden. Wir empfehlen diesen Zeitraum sorgfältig einzuhalten, um sicherzustellen, dass auch die volle Förderung ausbezahlt werden kann.
    Dafür verweisen wir gerne auf folgende Seite: https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/4/Seite.360516.html
    Die Sozialversicherungsbeiträge sind nicht im Honorar inkludiert. Bitte überweisen Sie diese direkt an die Sozialversicherungsanstalt (SVA). Damit stellen Sie sicher, dass die umfassende soziale Absicherung der Betreuungskraft gewährleistet ist und Sie vor allem die 24-Stunden-Förderung erhalten.
    Die Fahrtkosten für die Betreuungskraft, begleichen Sie direkt an das Transportunternehmen. Dies erfolgt nach der Ankunft der Betreuungskraft bei Ihnen zu Hause. Selbstverständlich erhalten Sie vom Transportunternehmen eine Quittung.