Auf der Suche nach einer 24-Stunden-Pflege für Sie oder eine:n Angehörige:n steht auch immer die Frage im Raum, welche Kosten auf einen zukommen. Wir von ELSNER Pflege, die als 24-Stunden-Pflege-Agentur an Ihrer Seite stehen, möchten Ihnen gerne einen Überblick geben. An dieser Stelle finden Sie unseren Pflegekostenkalkulator, mit dem Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag ermitteln können. Rufen Sie uns auch gerne an unter: +43 676 381 29 71 !
Kalkulator
* Der Tagessatz kann sich nach Ermittlung des tatsächlichen Betreuungsaufwandes ändern
24-Stunden-Betreuungskosten: Welche Faktoren beeinflussen sie?
Unser Kostenrechner gibt Ihnen bereits einen Überblick über die individuellen Faktoren, welche die Kosten beeinflussen.
- Betreuungsaufwand*
- Wohnort
- Grad der Pflegestufe (davon abhängig das Pflegegeld und 24-Stunden-Förderung)
* Unser Kostenrechner dient für einen ersten Überblick. Weil jeder Mensch individuell ist, kann sich das Honorar abhängig von der tatsächlichen Betreuungsnotwendigkeit ändern.
Fordern Sie gerne ein Angebot an oder kontaktieren Sie uns bei Fragen.
Welche Zuschüsse und Förderungen gibt es für die 24-Stunden-Betreuung in Österreich?
Neben dem Pflegegeld können Sie eine zusätzliche 24-Stunden-Förderung erhalten, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind:
1) mindestens Pflegestufe 3 und
2) eine Nettopension ohne Pflegegeld von nicht mehr als € 2.500,–.
Um Ihren Anspruch auf Förderung zu prüfen und zu stellen, sollten Sie sich unbedingt an die für Sie zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservices wenden.
24-Stunden-Pflegekosten: Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an
Wir von ELSNER Pflege, Ihr Spezialist für die 24-Stunden-Betreuung, stehen für „In 4 Schritten zur Betreuungskraft – auch kurzfristig möglich“. Sollten Sie Fragen zu unserem 24-Stunden-Pflegekostenrechner haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf oder fordern Sie Ihr persönliches und unverbindliches Angebot an.
Häufig gestellte Fragen zu Kosten und Finanzierung einer 24 Stunden-Betreuung
- Die Betreuungskräfte müssen mit Nebenwohnsitz bei der zu betreuenden Person angemeldet sein.
- Die Einkommensgrenze der zu betreuenden Person darf € 2.500,- netto nicht überschreiten.
- Sonstige Einnahmen wie z. B. Mieteinnahmen werden zur Pension dazugerechnet. Das Pflegegeld jedoch nicht. Wenn das Einkommen über € 2500,- liegt, wird die Förderung um den € 2.500,-- übersteigenden Betrag reduziert. Ab € 3.000,- gibt es keine Förderung mehr.